Dres. Völcker: Psychoanalyse - Psychotherapie - Kassenärztliche Praxis Aschau im Chiemgau
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Krankenkassenleistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Krankenkassenleistungen
(gesetzliche und private)
Diese Leistungen werden vollständig von allen Krankenkassen übernommen. Hierzu benötigen wir Ihre Versicherungskarte. Wir gewährleisten, dass Ihnen hier keinerlei Kosten entstehen.
Um die Praxisquartalsgebühr von 10 Eur nicht zu erheben, benötigen wir wie alle Fachärzte eine Überweisung. Ohne Überweisung können Sie auch zu uns kommen, in diesem Fall müssen wir die Gebühr erheben.
Erstgespräch
Sie machen telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch aus. Dieses wird 50 Minuten dauern. Es dient der Klärung Ihres Anliegens und dem gegenseitigen Kennenlernen. In der Regel wird ein Termin dazu nicht ausreichen und es werden Vorgespräche vereinbart.
Vorgespräche
In Vorgesprächen bemühen wir uns mit Ihnen gemeinsam herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können. In diesem Rahmen wird herausgearbeitet, ob und welche psychotherapeutische Behandlung für Sie sinnvoll ist.
Einzelpsychotherapie
(Erwachsene)
Es werden alle von Krankenkassen anerkannten Therapieformen angeboten.
Analytische Therapie (Psychoanalyse), Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Verhaltenstherapie
Diese Therapien werden von uns bei der Krankenkasse beantragt und entsprechend der Therapieform bewilligt.
Kurzzeittherapie
bis zu 25 Stunden, in der Regel ein Termin pro Woche so lange es erforderlich ist.
Langzeittherapie
Analytische Therapie bis zu 160-240 Stunden (Ausnahmen bis 300), i.d.R. zwei Termine pro Woche
Tiefenpsychologisch fundierte Therapie bis zu 50-80 Stunden (Ausnahmen bis 100) i.d.R. ein Termin pro Woche
Verhaltenstherapie bis zu 50 bis 80 Stunden (Ausnahmen bis 100) i.d.R. ein Termin pro Woche
Die beantragte Stundenzahl stellt ein Kontingent dar, das nicht ausgeschöpft werden muß.
Gruppentherapie
Halten sie mit uns Rücksprache
Entspannungsverfahren
Autogenes Training in Einzel oder Gruppensitzung


Besonderheiten
Bewilligung psychotherapeutischer Leistungen ist an die Person des Therapeuten gebunden. Therapeutenwechsel sind grundsätzlich möglich, sollten jedoch mit allen Beteiligten geklärt werden. Geleistete Stunden werden angerechnet.
Sollten Sie in der Vergangenheit schon einmal eine Therapie gemacht haben, kann 2 Jahre nach Ende der Behandlung im selben Therapieverfahren eine erneute Therapie bewilligt werden. Diese Frist muß nicht abgewartet werden, wenn eine andere Therapieform erforderlich ist. Stationäre Therapien beinflussen Bewilligung ambulanter Therapien nicht.

Leistungen außerhalb der Krankenkassenleistungen

Supervision - Coaching - Unternehmensberatung - Managementtraining