Dres.
Völcker: Psychoanalyse - Psychotherapie - Kassenärztliche
Praxis
Aschau im Chiemgau |
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uns |
Linksammlung |
Krankenkassenleistungen (gesetzliche und private) |
Diese Leistungen werden
vollständig von allen Krankenkassen übernommen. Hierzu benötigen wir
Ihre Versicherungskarte. Wir gewährleisten, dass Ihnen hier keinerlei
Kosten entstehen. Um die Praxisquartalsgebühr von 10 Eur nicht zu erheben, benötigen wir wie alle Fachärzte eine Überweisung. Ohne Überweisung können Sie auch zu uns kommen, in diesem Fall müssen wir die Gebühr erheben. |
Erstgespräch |
Sie machen telefonisch einen
Termin für ein Erstgespräch aus. Dieses wird 50 Minuten dauern. Es
dient der Klärung Ihres Anliegens und dem gegenseitigen Kennenlernen.
In der Regel wird ein Termin dazu nicht ausreichen und es werden
Vorgespräche vereinbart. |
Vorgespräche |
In Vorgesprächen bemühen wir uns
mit Ihnen gemeinsam herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können. In
diesem Rahmen wird herausgearbeitet, ob und welche psychotherapeutische
Behandlung für Sie sinnvoll ist. |
Einzelpsychotherapie (Erwachsene) |
Es werden alle von Krankenkassen
anerkannten Therapieformen angeboten. Analytische Therapie (Psychoanalyse), Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Verhaltenstherapie Diese Therapien werden von uns bei der Krankenkasse beantragt und entsprechend der Therapieform bewilligt. |
Kurzzeittherapie |
bis zu 25 Stunden, in der Regel
ein Termin pro Woche so lange es erforderlich ist. |
Langzeittherapie |
Analytische Therapie bis zu
160-240 Stunden (Ausnahmen bis 300), i.d.R. zwei Termine pro Woche Tiefenpsychologisch fundierte Therapie bis zu 50-80 Stunden (Ausnahmen bis 100) i.d.R. ein Termin pro Woche Verhaltenstherapie bis zu 50 bis 80 Stunden (Ausnahmen bis 100) i.d.R. ein Termin pro Woche Die beantragte Stundenzahl stellt ein Kontingent dar, das nicht ausgeschöpft werden muß. |
Gruppentherapie |
Halten sie mit uns Rücksprache |
Entspannungsverfahren |
Autogenes Training in Einzel
oder Gruppensitzung |
Besonderheiten |
Bewilligung
psychotherapeutischer Leistungen ist an die Person des Therapeuten
gebunden. Therapeutenwechsel sind grundsätzlich möglich, sollten jedoch
mit allen Beteiligten geklärt werden. Geleistete Stunden werden
angerechnet. Sollten Sie in der Vergangenheit schon einmal eine Therapie gemacht haben, kann 2 Jahre nach Ende der Behandlung im selben Therapieverfahren eine erneute Therapie bewilligt werden. Diese Frist muß nicht abgewartet werden, wenn eine andere Therapieform erforderlich ist. Stationäre Therapien beinflussen Bewilligung ambulanter Therapien nicht. |
Supervision
- Coaching - Unternehmensberatung - Managementtraining |